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Galerie: Fotos aus Grainet und Umgebung von Simmel Siegfried

Gemeinde Grainet:
Obere Hauptstraße 11
94143 Grainet
Tel. 08585 / 9600-0
Fax: 08585 / 960096
Mail: poststelle@grainet.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Grundstücke - Bauplätze usw.
(Preise, Gebühren, Steuern):
Hier finden Sie unseren Link zum aktuellen Exposé über freie Bauplätze in der Gemeinde Grainet (bitte anklicken)
1. Erschließung
1.1 Straße, Straßenbeleuchtung, Vermessung im Kaufpreis enthalten1.2 Herstellungsbeitrag Entwässerungsanlage
5,37 €/qm Geschossfläche
0,77 €/qm Grundstücksfläche
1.3 Herstellungsbeitrag Wasserversorgungsanlage
4,94 €/qm Geschossfläche
0,98 €/Grundstücksfläche zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Die Wasserversorgung im Baugebiet Vorderfreundorf obliegt der Wassergenossenschaft Vorderfreundorf. Der Anschlussbeitrag beträgt hier bis 500 qm Wohn- und Nutzfläche 1.300,-- €. Von 501 qm - 1000 qm beträgt der Beitrag 1.800,-- €.
2. Gebühren
2.1 Wasserverbrauchsgebühren0,45 €/m³ zzgl. 7% Umsatzsteuer
26,-- € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 2,5 m³/h
36,-- € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 6,0 m³/h
46,-- € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss über 6,0 m³/h
Bei mehreren Wasseranschlüssen wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit kein Wasserzähler vorhanden ist, wird der Wasserverbrauch geschätzt. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe erhoben.
Das Bauwasser ist bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes gebührenfrei.
Im Geltungsbereich der Wassergenossenschaft Vorderfreundorf beträgt die Grundgebühr ab 1.1.18
mtl. 1,00 € / Person. Der Verbrauch darüber hinaus wird mit 0,40 €/m³ abgerechnet. Die monatliche Zählermiete beträgt 0,25 €. Das Bauwasser ist für 1 Jahr gerechnet ab der Installation des Anschlusses gebührenfrei.
2.2 Einleitungsgebühr
1,50 €/m³ Abwasser
26,-- € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h
3. Steuern
3.1 Grundsteuer A(land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 330% des Grundsteuermessbetrages
3.2 Grundsteuer B
(alle sonstigen Grundstücke) 330 % des Grundsteuermessbetrages
3.3 Gewerbesteuer 320 % des Gewerbesteuermessbetrages
3.4 Hundesteuer
30,-- €/1. Hund und 60,-- €/für jeden weiteren Hund
(c) Gemeinde Grainet 2008