Grundstücke

Nachfolgend Informationen zur Erschließung, Gebühren und Steuern

1. Erschließung

1.1 Straße, Straßenbeleuchtung, Oberflächenentwässerung und Vermessung sind in der Regel im Kaufpreis enthalten

1.2 Herstellungsbeitrag Entwässerungsanlage (gesamtes Gemeindegebiet)

5,37 €/qm Geschossfläche

0,77 €/qm Grundstücksfläche 

1.3 Herstellungsbeitrag Wasserversorgungsanlage (gesamtes Gemeindegebiet, mit Ausnahme OT Rehberg und Vorderfreundorf)

4,94 €/qm Geschossfläche

0,98 €/Grundstücksfläche  zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

1.4 Herstellungsbeitrag Wasserversorgungsanlage Wassergenossenschaft Vorderfreundorf

Der einmalige Anschlussbeitrag beträgt

a) für ein Grundstück bei einer Bebauung bis zu 500 am Wohn/Nutzfläche 2.000,– €

b) für ein Grundstück bei einer Bebauung zwischen 501 qm und 1.000 qm Wohn/Nutzfläche 2.700,– €

c) für ein Grundstück bei einer Bebauung über 1.000 qm Wohn/Nutzfläche 4.000,– €

2. Gebühren

2.1 Wasserverbrauchsgebühren (gesamtes Gemeindegebiet mit Ausnahme OT Rehberg und Vorderfreundorf)

0,65 €/m³ zzgl. 7% Umsatzsteuer

26,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 2,5 m³/h

36,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 6,0 m³/h

46,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss über 6,0 m³/h

Bei mehreren Wasseranschlüssen wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit kein Wasserzähler vorhanden ist, wird der Wasserverbrauch geschätzt. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe erhoben.

2.2 Wasserverbrauchsgebühren WG Vorderfreundorf

Für den Wasserbezug wird pro Wassereinheit eine monatliche Grundgebühr von 1,00 €. Die Verbrauchsmengen werden mit 0,40 € je cbm verrechnet.

Als Wassereinheit gelten,

a) jede natürliche Person ohne Rücksicht auf das Alter,

b) jedes Stück Großvieh im Alter über ein Jahr,

c) fünf Stück Kleinvieh (Kälber, Schweine)

Die monatliche Zählermiete beträgt 0,25 €.

Das Bauwasser ist bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes gebührenfrei.

2.2 Einleitungsgebühr (gesamtes Gemeindegebiet)

1,50 €/m³ Abwasser

26,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h

3. Steuern / Ansprechpartnerin Frau Juliane Binder Tel. 08585/9600-70 / E-Mail: juliane.binder@grainet.de 

3.1 Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 330% des Grundsteuermessbetrages

3.2 Grundsteuer B
(alle sonstigen Grundstücke) 330 % des Grundsteuermessbetrages

3.3 Gewerbesteuer 320 % des Gewerbesteuermessbetrages

3.4 Hundesteuer
1. Hund 30,– € / 2. Hund 60,– € / für jeden weiteren Hund 80,– €.