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Bitte geben Sie Auskunft: ‚Mikrozensus 2023‘ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt
Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.
Fürth. Im Jahr 2023 findet im Freistaat – wie im gesamten Bundesgebiet – wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikations-technologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.
60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur-und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ehrenamtliche Helfer zur Landesgartenschau 2023 gesucht
Vom 25. Mai bis zum 3. Oktober 2023 findet in Freyung am Geyersberg die Landesgartenschau (LGS) statt. Dazu werden viele Gäste aus nah und fern erwartet. Viele Vereine und auch Seniorenclubs werden ihren Jahresausflug zur Landesgartenschau nach Freyung planen. Der „Seniorenpolitische Arbeitskreis“ des Freyunger Stadtrates, will den Seniorinnen und Senioren, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, ein besonderes „Schmankerl“ anbieten. Dazu wird ein Fahrdienst am Gartenschaugelände mittels eines Golf-Carts eingerichtet. Dieser Fahrdienst soll von Montag bis Freitag, während der Öffnungszeiten der LGS angeboten werden. Für diesen Service werden natürlich auch viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt. Daher wendet sich der „Seniorenpolitische Arbeitskreis des Freyunger Stadtrats an die Kommunen im Landkreis. In der Gemeinde Grainet gibt es sicher Menschen, die ihren Beitrag zum guten Gelingen der Gartenschau leisten wollen und können.
Interessierte Bürger der Gemeinde Grainet, die sich in dieser Form zum Gelingen der Landesgartenschau einbringen wollen, sollen sich bitte bei der Gemeinde Grainet (Tel. 08585/96000) oder bei den unten aufgeführten Kontaktdaten melden.
Die Kommunen im Landkreis Freyung-Grafenau werden sich auf der Gartenschau im Regionalpavillon präsentieren. Es wäre sicher ein schönes Zeichen der Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit, wenn sich viele Menschen aus den verschiedensten Bereichen zum Wohle der Seniorinnen und Senioren bei der Landesgartenschau in Freyung engagieren.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis spätestens 6. März 2023.
Kontakt:
Beauftragte für Senioren und Menschen mit Handicap der Stadt Freyung Johanna Kössl, Seniorenbeauftragte, Am Goldenen Steig 15, 94078 Freyung. E-Mail: johanna.koessl@freenet.de
Josef Geis, Behindertenbeauftragter, Abteistr. 17, 94078 Freyung. E-Mail: josef.f.geis@gmail.com
Jugendschöffen für die Jahre 2024-2028 gesucht!
Am 31.12.2023 endet die derzeit laufende fünfjährige Amtszeit der amtierenden Jugendschöffen beim Amtsgericht Freyung sowie für die Jugendkammer beim Landgericht Passau. Für die Jahre 2024-2028 müssen die Jugendschöffen beim Amtsgericht Freyung sowie für die Jugendkammer beim Landgericht Passau neu gewählt werden. Wer Interesse an der Ausübung eines Amtes als Jugendschöffe hat, sollte sich deshalb bitte umgehend bis spätestens 03.03.2023 bei der Gemeinde Grainet, 94143 Grainet, Obere Hauptstraße 11, per Telefon unter 08585/96000 oder per E-Mail unter poststelle@grainet.de melden. Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen nach Vorprüfung der Eignungsvoraussetzungen dem Kreisjugendamt Freyung-Grafenau.
Weitere Informationen unter: https://t1p.de/jugendschoeffenFRG
Pressebericht – ILE Wolfsteiner Waldheimat.
„Alle stehen dahinter“ – eine klare Botschaft bei der interkommunalen
Räteversammlung der ILE Wolfsteiner Waldheimat (zum vergrößern bitte auf die jeweiligen Bilder/Seiten drücken)
Sehr geehrte Bürgerinnen & Bürger,
Rathaus und Bauhof sind von 27.12.22 bis 30.12.22 geschlossen!
Für dringende standesamtliche Notfälle ist unter Tel. 08585/960020 ein Mitarbeiter zu erreichen. Der Bauhof ist ausschließlich im Winterdiensteinsatz.
Ab Montag, 2. Januar läuft der normale Geschäftsgang zu den üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 🙂

Verehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde!
Das ÖPNV-Team des Landratsamts führt zurzeit eine umfassende kreisweite Befragung zur Zufriedenheit mit dem ÖPNV durch.
Ziel der Befragung ist ein detailliertes Bild zum aktuellen Zustand des ÖPNV im Landkreis.
Dafür wurde die TU Dresden vom Landratsamt beauftragt.
Die Bürgerbefragung findet im Rahmen des ÖPNV-Modellprojekts „Digitale Mobilitätsinnovationen in Freyung-Grafenau (DiMoFRG)“ statt. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Landkreis.
Bitte nehmen Sie an der Befragung auch teil, wenn Sie den Bus aktuell nicht nutzen und füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.
Hier kommen Sie direkt zur Online-Befragung: bit.ly/dimofrg
Ein alter Brauch kann wieder gepflegt werden: Die Maibäume werden aufgestellt
Grainet: 30.04.22; 15 Uhr Aufstellen des Maibaums am Graineter Dorfanger. Ab 16 Uhr Leckereien vom Grill Veranstalter: FFW Grainet
Oberseilberg: 30.4.22; ab 12 Uhr Maibaum vorbereiten u. aufstellen. Dorfplatz Oberseilberg mit anschließendem grillen. Veranstalter: Kapellenverein Oberseilberg
Rehberg: 30.04.22; 16 Uhr Maibaumaufstellen am Bolzplatz Rehberg. Anschließend gemütliches Beisammensein und grillen. Veranstalter: Wasservögel Rehberg
Hobelsberg: 30.4.22; ab 18 Uhr Maibaumaufstellen in Hobelsberg beim Bushäuschen Anschließend gemeinsame Brotzeit. Veranstalter: Dorfgemeinschaft Hobelsberg
Fürholz: 01.05.22; 11 Uhr Maibaumaufstellen bei der alten Schule in Fürholz. Anschließend gemütliches Beisammensein und grillen. Veranstalter: FFW Fürholz
Vorderfreundorf: 01.05.22; 11 Uhr Einzug des Maibaums von der alten KFZ-Werkstatt. Im Anschluss Aufstellen des Baums und gemütliches Beisammensein im Vereinsheim. Veranstalter: FFW Vorderfreundorf
In Kronwinkel, Exenbach und Unterseilberg wird der Maibaum dorfintern aufgestellt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
dieses neue „Informations-Bladl“ soll Ihnen in erster Linie ein kleiner Wegweiser sein, was denn in unserer Landgemeinde alles geboten ist!
PAULI & RAAB GmbH spendet für HvO Fürholz und an Bürgerstiftung der Gemeinde Grainet
01.07.21: Rückstausicherung
Die heftigen Unwetter mit ergiebigen Niederschlägen haben erhebliche Schäden hervorgerufen. Das Wetter hat sich dahingehend verändert, dass diese durchaus wiederkehrend sind und mit heftigen Sturzregen einhergehen. Das Kanalsystem kann „diese Wassermassen keinesfalls fassen“ und es kommt zu Rückstauungen.
Aus diesem Grund wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass alle Hausbesitzer eine entsprechende Rückstausicherung haben müssen, denn in der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Grainet ist in § 9 Absatz 5 geregelt, dass sich jeder Anschlussnehmer gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung selbst zu schützen hat.
Diese Vorschrift ist seit vielen Jahren in unserer gemeindlichen Satzung verankert und für alle Hausbesitzer verpflichtend. Mit einer Rückstaueinrichtung wäre ein Kanalrückstau vermeidbar und Schaden abwendbar.
