Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Mehr Infos dazu erhalten Sie hier: Die neue Grundsteuer in Bayern

Informationen: Erschließung , Gebühren und Steuern

1. Erschließung

1.1 Straße, Straßenbeleuchtung, Vermessung im Kaufpreis enthalten

1.2 Herstellungsbeitrag Entwässerungsanlage
5,37 €/qm Geschossfläche
0,77 €/qm Grundstücksfläche

1.3 Herstellungsbeitrag Wasserversorgungsanlage
4,94 €/qm Geschossfläche
0,98 €/Grundstücksfläche  zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

 

2. Gebühren

2.1 Wasserverbrauchsgebühren 
0,65 €/m³ zzgl. 7% Umsatzsteuer
26,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 2,5 m³/h
36,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 6,0 m³/h
46,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss über 6,0 m³/h
Bei mehreren Wasseranschlüssen wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit kein Wasserzähler vorhanden ist, wird der Wasserverbrauch geschätzt. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe erhoben.

Das Bauwasser ist bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes gebührenfrei.

2.2 Einleitungsgebühr  
1,50 €/m³ Abwasser
26,– € Grundgebühr/Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h

 

3. Steuern 

3.1 Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 330% des Grundsteuermessbetrages

3.2 Grundsteuer B
(alle sonstigen Grundstücke) 330 % des Grundsteuermessbetrages

3.3 Gewerbesteuer

320 % des Gewerbesteuermessbetrages

3.4 Hundesteuer
1.Hund 30,– € / 2. Hund 60,– € / für jeden weiteren Hund 80,– €.